Dysmenorrhoe – evidenzbasierte Therapie nach Leitlinien (EBM)
Stand: Dezember 2025
Leitlinienbasis: AWMF-S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Dysmenorrhoe“ (Registernr. 015-002)
Transparenz: Fachinformation (keine individuelle Diagnose oder Therapie). Ärztlich endkontrolliert.
1) Einleitung: Was ist Dysmenorrhoe?
Unter Dysmenorrhoe versteht man schmerzhafte Menstruationsbeschwerden, die mit
krampfartigen Unterbauchschmerzen einhergehen und häufig von Übelkeit, Kopfschmerzen,
Rückenschmerzen oder allgemeinem Krankheitsgefühl begleitet sind.
Man unterscheidet:
- Primäre Dysmenorrhoe: ohne nachweisbare organische Ursache (häufig bei jungen Frauen)
- Sekundäre Dysmenorrhoe: Folge einer Grunderkrankung (z. B. Endometriose, Myome, Adenomyose)
2) Leitlinienbasierter Standard: Diagnostik
Die Leitlinie empfiehlt vor Einleitung einer Therapie eine strukturierte ärztliche Abklärung:
- Anamnese (Beginn, Zyklusabhängigkeit, Schmerzcharakter)
- Gynäkologische Untersuchung (insbesondere bei sekundärem Verdacht)
- Bildgebung (z. B. Ultraschall) bei Hinweisen auf organische Ursachen
Bei typischer primärer Dysmenorrhoe ohne Warnzeichen kann initial auch ohne aufwendige Diagnostik behandelt werden.
3) Evidenzbasierte Therapieoptionen (Goldstandard)
3.1 NSAR als Therapie der ersten Wahl
Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR, z. B. Ibuprofen, Naproxen) gelten laut Leitlinie
als Therapie der ersten Wahl. Sie hemmen die Prostaglandinsynthese, die wesentlich zur
Schmerz- und Krampfentstehung beiträgt.
- Wirksamkeit in randomisierten Studien gut belegt
- Früher Einnahmebeginn (vor oder zu Beginn der Blutung) empfohlen
- Kontraindikationen und gastrointestinale Risiken beachten
3.2 Hormonelle Therapie
Wenn NSAR nicht ausreichend wirken oder nicht vertragen werden, empfiehlt die Leitlinie
eine hormonelle Zykluskontrolle:
- Kombinierte orale Kontrazeptiva
- Gestagenmonotherapie
- Langzyklus- oder kontinuierliche Anwendung
Die Auswahl erfolgt individuell unter Berücksichtigung von Nebenwirkungen,
Kontraindikationen und Kinderwunsch.
4) Akupunktur als ergänzende Option – Einordnung der Evidenz
Akupunktur wird in der Leitlinie als komplementäre Maßnahme diskutiert.
Die Evidenzlage zeigt ein differenziertes Bild:
- Studien berichten teils über Schmerzlinderung im Vergleich zu keiner Behandlung
- Vergleiche mit Scheinakupunktur zeigen uneinheitliche Ergebnisse
- Effektstärken werden insgesamt als klein bis moderat eingeordnet
Wichtig: Akupunktur ist kein Ersatz für leitlinienbasierte medikamentöse Therapie,
kann jedoch als Ergänzung erwogen werden, insbesondere:
- bei Unverträglichkeit von NSAR
- bei Wunsch nach nicht-medikamentösen Zusatzmaßnahmen
- im Rahmen eines ganzheitlichen ärztlichen Behandlungskonzepts
5) Red Flags: Wann weiterführend abklären?
Eine rasche ärztliche Abklärung ist erforderlich bei:
- Neu auftretenden oder zunehmend starken Schmerzen
- Schmerzen außerhalb der Menstruation
- Beginn der Beschwerden erst im späteren Lebensalter
- Therapieresistenz trotz leitliniengerechter Behandlung
- Begleitenden Symptomen wie Fieber, Blutungsstörungen oder Dyspareunie
6) Ärztliche Einzelfallprüfung
Die leitliniengerechte Behandlung der Dysmenorrhoe erfordert eine individuelle
ärztliche Bewertung:
- Abgrenzung primär vs. sekundär
- Auswahl der wirksamsten und sichersten Therapie
- Integration ergänzender Maßnahmen (z. B. Akupunktur) nur bei medizinischer Sinnhaftigkeit
7) Kurzfazit
Die leitlinienbasierte Therapie der Dysmenorrhoe besteht primär aus NSAR und – bei Bedarf –
hormoneller Behandlung. Akupunktur kann als ergänzende Maßnahme zur Symptomlinderung
eingesetzt werden, ersetzt jedoch nicht den evidenzbasierten Standard.
Entscheidend bleibt die ärztliche Einzelfallprüfung.
Hinweis zur Nutzung:
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung,
Diagnose oder individuelle Therapieentscheidung.
Transparenz (QM):
Leitlinienorientiert (AWMF 015-002). Redaktionell erstellt, ggf. KI-unterstützt;
medizinische Endkontrolle und Freigabe durch den verantwortlichen Arzt.

