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Palliativmedizin – evidenzbasierte Versorgung nach Leitlinie

Palliativmedizin – evidenzbasierte Versorgung nach Leitlinie

Stand: Dezember 2025
Leitlinienbasis: S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patientinnen und Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (Leitlinienprogramm Onkologie, Version 2.2)
Transparenz: Fachinformation (keine individuelle Diagnose oder Therapie). Ärztlich endkontrolliert.

1) Was bedeutet Palliativmedizin?

Palliativmedizin richtet sich an Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung und verfolgt das Ziel,
Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen die Linderung belastender Symptome, psychosoziale Unterstützung
sowie die Begleitung von Patient:innen und Angehörigen – unabhängig davon, ob parallel eine krankheitsmodifizierende Therapie erfolgt.

2) Leitlinienbasierte Grundprinzipien der Palliativmedizin

Die evidenzbasierte Palliativversorgung folgt klar definierten Prinzipien:

  • Symptomorientierung: Fokus auf belastende Symptome wie Schmerz, Atemnot, Angst, Übelkeit, Fatigue.
  • Interdisziplinarität: Ärzt:innen, Pflege, Psychologie, Sozialarbeit, Seelsorge.
  • Frühe Integration: Palliativmedizin soll nicht erst am Lebensende beginnen.
  • Autonomie & Vorausplanung: Berücksichtigung von Therapiezielen, Patientenverfügungen und Advance Care Planning.

3) Evidenzbasierte Symptomkontrolle (Auswahl)

3.1 Schmerz

Die Schmerztherapie erfolgt leitlinienbasiert nach Intensität und Ursache:

  • Nicht-Opioid-Analgetika (z. B. Metamizol, NSAR – indikationsabhängig)
  • Opioide (z. B. Morphin, Oxycodon, Fentanyl) bei moderaten bis starken Schmerzen
  • Koanalgetika (z. B. Antidepressiva, Antikonvulsiva bei neuropathischem Schmerz)

3.2 Atemnot (Dyspnoe)

  • Opioide in niedriger Dosierung zur Dyspnoe-Linderung
  • Sauerstoff nur bei nachgewiesener Hypoxämie
  • Nicht-medikamentöse Maßnahmen (Atemtechniken, Lagerung)

3.3 Angst, Unruhe, Depression

  • Psychosoziale Interventionen
  • Antidepressiva / Anxiolytika je nach Symptomatik
  • Gespräche zur Zielklärung und Prognoseeinschätzung

4) Komplementäre Verfahren: klare Einordnung

Komplementäre Methoden können in der Palliativmedizin unterstützend eingesetzt werden,
nicht als Ersatz leitlinienbasierter Maßnahmen.

  • Akupunktur: Kann bei einzelnen Symptomen wie Schmerz, Übelkeit oder Angst ergänzend hilfreich sein; die Evidenz ist indikationsabhängig.
  • Entspannungsverfahren: Atemübungen, Achtsamkeit, Körperarbeit.

Abgrenzungspflicht: Auch in der Palliativmedizin gilt: Der medizinische Goldstandard richtet sich nach Evidenz und Leitlinie.
Komplementäre Verfahren dürfen nur ergänzend und nach ärztlicher Einzelfallabwägung eingesetzt werden.

5) Ethische Aspekte & Therapieziele

Ein zentrales Element der Palliativmedizin ist die kontinuierliche Klärung der Therapieziele:

  • Was bedeutet Lebensqualität für die betroffene Person?
  • Welche Belastungen sind akzeptabel – welche nicht?
  • Wann steht Symptomlinderung klar vor Lebensverlängerung?

Die Leitlinie betont ausdrücklich die Bedeutung von Shared Decision Making und realistischer Aufklärung.

6) Wann ist palliativmedizinische Mitbetreuung sinnvoll?

  • Bei nicht heilbarer, fortschreitender Erkrankung
  • Bei hoher Symptomlast
  • Bei psychosozialer Belastung von Patient:innen oder Angehörigen
  • Bei komplexen Entscheidungsprozessen

7) Kurzfazit

Palliativmedizin ist eine hoch evidenzbasierte, aktive medizinische Disziplin. Sie verfolgt das Ziel,
Leiden zu lindern, Autonomie zu stärken und Lebensqualität zu erhalten.
Komplementäre Verfahren können unterstützend integriert werden, ersetzen jedoch niemals die leitlinienbasierte Versorgung.


Hinweis zur Nutzung: Diese Information ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei schwerer Symptomlast oder akuter Verschlechterung ist eine umgehende ärztliche Abklärung erforderlich.

Transparenz (QM): Leitlinienbasiert (S3-Leitlinie Palliativmedizin, Leitlinienprogramm Onkologie, Version 2.2).
Redaktionell erstellt, ggf. KI-unterstützt; medizinische Endkontrolle und Freigabe durch den verantwortlichen Arzt.

Originalleitlinie:

S3-Leitlinie Palliativmedizin – Leitlinienprogramm Onkologie